AGB — Branleeay Strategic Business Group
Rechtliches · 00 Strategic Business Group

Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Master-AGB der Branleeay Strategic Business Group. Gilt für die Dachmarke und sämtliche Leistungen, die unter den Geschäftsbezeichnungen Branleeay Sourcing, Branleeay Consulting und Branleeay Finance erbracht werden. Version 1.0 · Stand: 19. Mai 2026.

Bereichsspezifische AGB: Sourcing · Consulting · Finance / MoneyCounter

Dokumentenstatus. Diese Master-AGB bildet den allgemeinen Rechtsrahmen über alle Branleeay-Bereiche hinweg: Vertragspartner, Rangfolge, Vergütung, Haftung, Datenschutz, Nutzungsbedingungen, Schlussbestimmungen. Für die bereichsspezifischen Pflichten — etwa Sourcing-Rollen, Qualitätsprüfung, Consulting-Methode oder die MoneyCounter-Nutzung — gelten ergänzend und vorrangig die Bereichs-AGB. Die Master-AGB greift, wo die Bereichs-AGB schweigt.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenausrichtung

(1) Anbieter ist Anthony Brandon Lee, Kantstraße 67a, 14513 Teltow, Deutschland, handelnd unter der Dachmarke Branleeay Strategic Business Group sowie unter den Geschäftsbezeichnungen Branleeay Sourcing, Branleeay Consulting und Branleeay Finance (nachfolgend „Branleeay" oder „Anbieter").
(2) Diese Master-AGB gilt für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen, Projekte, digitalen Inhalte, Zugänge, Portale, Dateien, Beratungen, Beschaffungsleistungen, Softwarefunktionen und sonstigen Services, die Branleeay gegenüber Kunden erbringt — branchenübergreifend und bereichsübergreifend.
(3) Sie ist vorrangig auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausgerichtet. Verbrauchergeschäfte (§ 13 BGB) werden nur nach gesonderter Prüfung angenommen; in diesem Fall gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften vorrangig.
(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Branleeay ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Allein die Entgegennahme, Kenntnisnahme oder widerspruchslose Leistungserbringung gilt nicht als Zustimmung.
(5) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, soweit Branleeay sie zuvor mitgeteilt oder zugänglich gemacht hat, ohne dass sie in jedem Einzelfall erneut einbezogen werden müssten.

§ 2 Begriffsbestimmungen und Markenarchitektur

(1) Im Sinne dieser AGB bezeichnet:

a) „Branleeay Strategic Business Group“ die übergeordnete Dachmarke und Geschäftsarchitektur, unter der sämtliche Geschäftsbereiche und Leistungen geführt werden;

b) „Branleeay Sourcing“ den Geschäftsbereich für internationale Produktbeschaffung, Produzenten- und Agentenkoordination, Qualitätskontrolle, DDP-/Transportorganisation sowie B2B-Projektgeschäft;

c) „Branleeay Consulting“ den Geschäftsbereich für Umsetzungsberatung, Problemlösung, Business Development, Strukturaufbau, Prozesse, Wissenssysteme, KI-Agenten und Organisationslösungen;

d) „Branleeay Finance“ den Geschäftsbereich für Finanzstrukturierung, Reporting, digitale Tools (einschließlich MoneyCounter) und betriebswirtschaftliche Entscheidungshilfen; ausdrücklich keine erlaubnispflichtige Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Versicherungsberatung;

e) „Kunde“ jede natürliche oder juristische Person, die Branleeay-Leistungen beauftragt, nutzt, bezahlt oder testet;

f) „Unternehmer“ einen Kunden, der bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB);

g) „Verbraucher“ eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB);

h) „Leistung“ jede Beratung, Umsetzung, Software, Datei, Vorlage, Analyse, Beschaffung, Projektkoordination, digitale Funktion, Schulung oder sonstige Dienstleistung, die Branleeay erbringt;

i) „Bereichs-AGB“ die ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sourcing, Consulting bzw. Finance;

j) „Textform“ eine Erklärung in lesbarer Form auf einem dauerhaften Datenträger unter Nennung der erklärenden Person gemäß § 126b BGB (insbesondere E-Mail, Projekttool-Nachricht oder Brief);

k) „Angebot“ ein von Branleeay an den Kunden gerichtetes Angebot zur Erbringung einer Leistung, gleich in welcher Form;

l) „Auftrag“ die Annahme eines Angebots durch den Kunden oder eine vom Kunden initiierte und von Branleeay angenommene Bestellung.

(2) Soweit Begriffe sowohl im Singular als auch im Plural verwendet werden, schließen sie einander mit ein. Bezeichnungen einer Person gelten für jedes Geschlecht. Zwischenüberschriften und Paragraphenkurzbezeichnungen dienen ausschließlich der Lesbarkeit und sind für die Auslegung dieser AGB nicht verbindlich. Verweise auf Gesetze beziehen sich auf das jeweils geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Fassung.

§ 3 Vertragspartner und Bereichsbezeichnungen

(1) Vertragspartner ist ausschließlich der in Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung, Rechnung, Impressum oder Vertrag bezeichnete Rechtsträger (Anthony Brandon Lee). Die bloße Verwendung einer Marken- oder Bereichsbezeichnung begründet ohne Rechtsträger­angabe keine eigenständige Vertragspartnerschaft.
(2) Soweit Branleeay unter einem konkreten Bereich auftritt (Sourcing, Consulting, Finance), präzisiert dies die Rolle und den Leistungsumfang im jeweiligen Vertragsverhältnis. Die Bereichsbezeichnung ersetzt nicht den Rechtsträger.
(3) Branleeay ist berechtigt, einzelne Leistungen über zukünftige Rechtsträger oder verbundene Unternehmen zu erbringen, sofern dies dem Kunden angezeigt wird und berechtigte Interessen gewahrt bleiben.

§ 4 Rangfolge der Vertragsdokumente

(1) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt — von höchstem zu niedrigstem Rang — folgende Rangfolge:
 (a) individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien;
 (b) angenommene Angebote oder Auftragsbestätigungen;
 (c) verbindliche Leistungs-, Produkt- oder Projektspezifikationen sowie freigegebene Briefings und Muster;
 (d) die jeweils einschlägige Bereichs-AGB (Sourcing, Consulting, Finance);
 (e) Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung (AVV) und ergänzende Datenschutzdokumente;
 (f) diese Master-AGB;
 (g) allgemeine Leistungsbeschreibungen, Webseiteninhalte und Marketingmaterialien.
(2) Gesetzlich zwingende Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzrecht, bleiben unberührt und gehen jeder vertraglichen Regelung vor.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Angebote von Branleeay sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Eine angegebene Bindefrist beträgt im Zweifel 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, (b) beiderseitige Unterzeichnung einer Vereinbarung, (c) Auftragsbestätigung durch Branleeay, (d) Zahlung der vereinbarten Vergütung oder (e) Beginn der Leistungserbringung nach vorheriger Zustimmung des Kunden.
(3) Bei digitalen Produkten, Tools, Toolboxes, Kursen oder Online-Leistungen kann der Vertrag auch über Online-Formular, Buchungssystem oder Zahlungsanbieter zustande kommen.
(4) Branleeay ist berechtigt, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit, bei Verdacht auf rechtswidrige Zwecke oder bei fehlender Eignung der gewünschten Leistung.
(5) Bestellinformationen, Vertragstext und AGB werden dem Kunden in Textform übermittelt oder zugänglich gemacht.

§ 6 Leistungsumfang und geschuldete Beschaffenheit

(1) Art, Umfang, Dauer, Ergebnisbeschreibung, Vergütung, Termine und besondere Anforderungen ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Angebot, dem Projektauftrag oder einer schriftlichen Individualvereinbarung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Werk oder ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet Branleeay eine fachgerechte Dienstleistung nach den anerkannten Regeln seines Berufsstands. Branleeay schuldet ausdrücklich keinen wirtschaftlichen, steuerlichen, technischen, rechtlichen, unternehmerischen oder marktbezogenen Erfolg, soweit dieser nicht ausdrücklich garantiert ist.
(3) Darstellungen auf Websites, in Präsentationen, Beispielkalkulationen, Case Studies und Marketingmaterialien sind unverbindlich, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(4) Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Vertragsbestandteil und können gesondert berechnet werden.

§ 7 Keine erlaubnispflichtigen Leistungen

(1) Branleeay erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, keine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung im Sinne des KWG/WpHG, keine Versicherungsvermittlung oder ‑beratung, keine Kreditvermittlung, keine Zahlungsdienste, keine medizinische Beratung und keine sonstigen erlaubnispflichtigen Tätigkeiten — sofern hierfür keine ausdrückliche gesetzliche Zulassung, anwaltliche/steuerliche Kooperation oder separate Vereinbarung besteht.
(2) Hinweise zu rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder regulatorischen Themen, Tools, Berechnungen, Strukturmodelle und Einschätzungen dienen ausschließlich der allgemeinen Strukturierung, Vorbereitung und Orientierung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Fragen eigenverantwortlich durch zugelassene Fachberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsmakler etc.) prüfen zu lassen.
(4) Branleeay übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die der Kunde ohne erforderliche fachliche Prüfung trifft.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Freigaben, Dokumente, Daten, Ansprechpartner, Zugangsdaten, Produktinformationen, Maße, Designs, rechtlichen Vorgaben und Zahlungsfreigaben rechtzeitig, vollständig und richtig bereit.
(2) Der Kunde verantwortet die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtmäßige Nutzbarkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und versichert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Rückfragen werden innerhalb angemessener Zeit beantwortet; erforderliche Freigaben werden rechtzeitig erteilt.
(4) Verzögerungen, Mehraufwände oder zusätzliche Kosten infolge fehlender, verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung gehen zulasten des Kunden, soweit Branleeay sie nicht zu vertreten hat. Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 9 Kommunikation, Freigaben und Textform

(1) Projektentscheidungen, Produktions-, Design-, Liefer-, technische und Preisfreigaben sind verbindlich, wenn sie in Textform (§ 126b BGB) — insbesondere per E-Mail, über ein Projekttool oder durch sonstige nachvollziehbare Kommunikation — erklärt werden.
(2) Branleeay darf auf Freigaben vertrauen, die durch eine vom Kunden benannte oder erkennbar zur Vertretung berufene Person erfolgen.
(3) Nachträgliche Änderungen nach erteilter Freigabe können zu Mehrkosten, Verzögerungen oder geänderten Lieferzeiten führen.
(4) Grundlegende Richtungsänderungen nach Freigabe eines Konzepts gelten als neuer oder zusätzlicher Leistungsumfang.

§ 10 Termine, Fristen und Verzug

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart sind. Unverbindliche Zeitangaben dienen der Planung und Orientierung.
(2) Fristbeginn erst nach vollständiger Spezifikation, erforderlichen Freigaben, Zahlungseingang einer vereinbarten Anzahlung und Klärung sonstiger Voraussetzungen.
(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, nachträgliche Änderungswünsche, Ausfälle externer Anbieter, höhere Gewalt (§ 24) oder unvorhersehbare Umstände verlängern Fristen angemessen.
(4) Bei Verzug ist Branleeay zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen, sofern nicht ausnahmsweise gesetzlich entbehrlich.

§ 11 Vergütung und Preise

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Vergütungsmodelle können insbesondere sein: Pauschalhonorar, Stundenhonorar, Tagessatz, Projektpreis, monatlicher Retainer, Lizenz- oder Nutzungsgebühr, Preis für digitale Produkte sowie projektbezogen freigegebene erfolgsabhängige Bestandteile.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit Branleeay als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG geführt wird, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Reise-, Übernachtungs-, Material-, Lizenz-, Tool-, Druck-, Versand-, Plattform-, Zahlungsanbieter- und sonstige Fremdkosten sind in der Vergütung nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen.
(4) Branleeay ist berechtigt, vor Leistungsbeginn eine Anzahlung, Vorauszahlung oder Abschlagszahlung zu verlangen. Bei größeren Projekten können Zwischenrechnungen nach Projektfortschritt gestellt werden.

§ 12 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Zahlungen erfolgen in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto oder über vereinbarte elektronische Zahlungswege. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Konto von Branleeay.
(3) Skontoabzüge, Pauschalkürzungen oder einseitige Rabatte sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
(4) Anzahlungen, Zwischenzahlungen, Produktions-, Muster- und Restzahlungen können projektbezogen gestaffelt vereinbart werden.
(5) Beanstandungen einer Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang in Textform anzuzeigen; danach gilt die Rechnung als anerkannt.

§ 13 Zahlungsverzug und Leistungssperre

(1) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Branleeay berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288, 247 BGB) sowie Mahn- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zusätzlich kann eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro verlangt werden.
(2) Branleeay ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen, Zugänge zu Portalen, Tools, Dateiablagen und Arbeitsergebnissen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
(3) Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug ist Branleeay nach erfolgloser Mahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Eingehende Zahlungen werden, soweit gesetzlich zulässig, nach § 367 BGB zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Branleeay anerkannten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht und angemessen ist.
(3) Branleeay darf Arbeitsergebnisse, Zugänge, Daten und Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung zurückhalten.

§ 15 Laufzeit, Kündigung und Beendigung

(1) Einzelprojekte enden mit vollständiger Leistungserbringung und ordnungsgemäßer Übergabe.
(2) Dauerschuldverhältnisse — insbesondere Retainer, Abos und laufende Plattformnutzung — laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und können danach mit der vereinbarten Frist gekündigt werden; ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Wichtige Gründe für Branleeay sind insbesondere wiederholter Zahlungsverzug, schwere Verletzung von Mitwirkungspflichten, unzulässige Nutzung der Leistungen, Insolvenz des Kunden sowie rechtswidrige oder vertragswidrige Kundeninhalte.
(4) Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind beide Parteien zur ordnungsgemäßen Abwicklung verpflichtet, insbesondere zur Rückgabe von Zugangsdaten, vertraulichen Unterlagen und unerlaubt überlassenen Materialien.

§ 16 Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte

(1) Methoden, Frameworks, Vorlagen, Systeme, Prompts, Templates, Prozesse, Designs, Strukturmodelle, Quellbestandteile, Dokumentationen, Wissensdatenbanken, KI-Agenten-Anweisungen und generische Bausteine bleiben Eigentum bzw. Rechtebestand von Branleeay, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck.
(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, systematische Nachnutzung, Bearbeitung oder kommerzielle Weiterverwertung von Arbeitsergebnissen, Vorlagen, Frameworks oder Methoden ist nur zum vereinbarten Vertragszweck oder mit Zustimmung in Textform zulässig.
(4) Die Erstellung konkurrierender Produkte unter Verwendung von Branleeay-Arbeitsergebnissen, -methoden, -vorlagen, -prompts oder ‑frameworks ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.

§ 17 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis verbleiben alle Arbeitsergebnisse, Konzepte, Dokumente, Lizenzen und Nutzungsrechte bei Branleeay. Vor vollständiger Zahlung dürfen Arbeitsergebnisse nur intern zur Prüfung verwendet, nicht aber veröffentlicht, kommerziell verwertet, weitergegeben oder umgesetzt werden.

§ 18 Kundeninhalte, Rechte Dritter und Freistellung

(1) Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Logos, Bilder, Texte, Produktdesigns, Marken, Dateien, personenbezogene Daten und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter — insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte — verletzen.
(2) Der Kunde stellt Branleeay von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen oder vertragswidrigen Kundeninhalten resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit Branleeay diese nicht zu vertreten hat.
(3) Branleeay ist berechtigt, Inhalte, deren Rechtmäßigkeit zweifelhaft ist, zurückzuweisen oder vor Verwendung eine schriftliche Bestätigung der Rechteinhaberschaft zu verlangen.

§ 19 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten geschäftlichen, technischen, finanziellen, strategischen und personenbezogenen Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, interne Prozesse, Kundendaten, Preise, Strategien, Dokumente, Systeme, Zugangsdaten, Lieferantenbeziehungen, Methodenwissen, Prompts und Finanzinformationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
(4) Weitergabe an Dritte ist nur zur Vertragserfüllung, mit Zustimmung oder bei gesetzlicher Pflicht zulässig.

§ 20 Einsatz Dritter und Unterauftragsverhältnisse

(1) Branleeay ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Agenten, Produzenten, Entwickler, Designer, Dienstleister, Hostinganbieter, Logistikpartner, Zahlungsdienstleister, KI-Anbieter oder sonstige Dritte einzusetzen.
(2) Branleeay haftet für eingesetzte Dritte wie für eigenes Verhalten, soweit sie als Erfüllungsgehilfen tätig werden. Bei reiner Vermittlung oder Koordination eines selbstständigen Dritten richtet sich die Haftung nach den dafür geltenden besonderen Regelungen, insbesondere der jeweiligen Bereichs-AGB.
(3) Werden personenbezogene Daten durch Dritte verarbeitet, gelten ergänzend die Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung (AVV).

§ 21 Leistungsänderungen

(1) Branleeay ist berechtigt, Leistungen — insbesondere bei digitalen Tools, Plattformen und laufenden Services — zu ändern, weiterzuentwickeln oder anzupassen, wenn ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind insbesondere technische Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen, gesetzliche Vorgaben, Drittanbieteränderungen oder Prozessoptimierungen.
(2) Der vertragliche Kern darf durch solche Änderungen nicht unangemessen entwertet werden. Wesentliche Änderungen zum Nachteil des Kunden werden mit angemessenem Vorlauf in Textform mitgeteilt; bei erheblicher Beeinträchtigung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

§ 22 Gewährleistung und Mängelrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in dieser AGB oder in einer Bereichs-AGB nicht wirksam abweichend geregelt.
(2) Bei Unternehmern hat Branleeay zunächst das Recht zur Nacherfüllung; die Wahl zwischen Nachbesserung und Neulieferung liegt bei Branleeay. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde gesetzliche Sekundärrechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach Maßgabe § 23) geltend machen.
(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen, bei Unternehmern unter Beachtung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB.
(4) Reine Geschmacks-, Markt- oder Erwartungsabweichungen ohne objektiven Mangel begründen keinen Mangelanspruch. Geringfügige Abweichungen, die produktions- oder materialbedingt sind oder branchenüblichen Toleranzen entsprechen, sind kein Mangel.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme, soweit gesetzlich nicht zwingend abweichend.

§ 23 Haftung

(1) Branleeay haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie und in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Branleeay nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung von Branleeay ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist — außerhalb der unbeschränkten Haftung nach Abs. 1 — ausgeschlossen.
(6) Verbraucherschutzrechtliche Vorschriften sowie zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben in jedem Fall unberührt.

§ 24 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei — insbesondere Krieg, terroristische Anschläge, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Embargos, Sanktionen, Streik, Aussperrung, Naturereignisse, Lieferkettenstörungen, Ausfälle von Plattformen, Zahlungsdienstleistern, Hostinganbietern, Telekommunikationsanbietern, Transporteuren oder Zoll-/Importprozessen — verlängern Leistungsfristen angemessen.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen des Ereignisses und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
(3) Dauert das Ereignis länger als 90 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag mit angemessener Frist außerordentlich zu kündigen.

§ 25 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie ergänzenden nationalen Vorschriften.
(2) Soweit Branleeay personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
(3) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung verantwortlich, soweit Branleeay nicht selbst über Zwecke und Mittel entscheidet.
(4) Eine Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, Passwörter, Gesundheits-, Zahlungs- oder Ausweisdaten an Branleeay erfolgt nur, soweit ausdrücklich vereinbart und rechtlich abgesichert.

§ 26 Nutzungsbedingungen für Website, Portale und digitale Anwendungen

(1) Websites, Portale, Kundenbereiche, digitale Tools, Apps und Downloads von Branleeay dürfen nur rechtmäßig, vertragsgemäß und ohne Beeinträchtigung des Betriebs genutzt werden.
(2) Untersagt sind insbesondere: Hacking, automatisiertes Auslesen (Scraping) ohne Erlaubnis, Einbringen von Schadcode, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, Missbrauch von Accounts, Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Verletzung von Rechten Dritter sowie die Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte.
(3) Inhalte, Designs, Texte, Systeme, Marken, Frameworks, Quellbestandteile und Dateien sind urheber-, marken- und/oder geschäftsgeheimnisrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche Erlaubnis werden keine weitergehenden Nutzungsrechte eingeräumt.
(4) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ist Branleeay berechtigt, Zugänge zu sperren, Inhalte zu entfernen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 27 Accounts, Zugangsdaten und Verfügbarkeit

(1) Nutzer müssen Zugangsdaten geheim halten, sichere Passwörter verwenden und jeden Missbrauch unverzüglich melden. Der Kunde haftet für jede Nutzung über seinen Account, soweit sie ihm zurechenbar ist.
(2) Branleeay darf Accounts oder Zugänge bei Sicherheitsrisiken, Zahlungsrückständen, Vertragsverstößen oder berechtigten Hinweisen auf missbräuchliche Nutzung vorübergehend sperren oder zurücksetzen.
(3) Branleeay bemüht sich um stabile Verfügbarkeit der Online-Dienste. Wartungen, Updates, Störungen bei Drittanbietern, Sicherheitsmaßnahmen und Ereignisse höherer Gewalt können die Verfügbarkeit einschränken.
(4) Verbindliche Service Level (SLA) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 28 Geistige Schutzrechte und externe Inhalte

(1) Die Marke „Branleeay", die Bereichsbezeichnungen, Logos, Designs, Texte, Layouts, Frameworks, Methodendokumente, Prompts, Quellbestandteile, Datenbanken und sonstigen Materialien von Branleeay sind urheberrechtlich, markenrechtlich oder als Geschäftsgeheimnis geschützt.
(2) Eine Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung über das im Vertrag vereinbarte Maß hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von Branleeay in Textform.
(3) Für Inhalte externer Websites, Plattformen, Produzenten, Agenten, Zahlungsdienstleister, Hostinganbieter, Logistikpartner und sonstiger Dritter, auf die von Branleeay verlinkt oder verwiesen wird, ist Branleeay nicht verantwortlich, sofern keine eigene Verantwortlichkeit besteht. Bei Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen werden zumutbare Maßnahmen ergriffen.

§ 29 Verbraucherinformationen und Widerruf

(1) Soweit Verbrauchern (§ 13 BGB) Fernabsatzverträge angeboten werden, erhalten diese die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen und eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.
(2) Bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht nach gesetzlicher Maßgabe nur dann vorzeitig, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 5 BGB).
(3) Bereichs-AGB können bereichsspezifische Verbraucherregelungen vorsehen, die dieser Master-AGB im Verbrauchergeschäft vorgehen.

§ 30 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist.
(2) Branleeay ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(3) Bei Streitigkeiten aus B2B-Verträgen werden die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung im Wege einer gütlichen Verhandlung anstreben, bevor sie gerichtliche Schritte einleiten.

§ 31 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Branleeay und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Branleeay (Teltow), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Branleeay. Branleeay ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates vorrangig, soweit gesetzlich erforderlich.

§ 32 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. Vorrang von Individualabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(2) Branleeay ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf in Textform mitgeteilt; der Kunde hat das Recht, der Änderung innerhalb von sechs Wochen ab Mitteilung in Textform zu widersprechen. Bei rechtzeitigem Widerspruch endet das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung.
(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform.
(4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
(5) Sofern eine deutsche und eine fremdsprachige Fassung dieser AGB existieren, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgebend.

Versionsinformationen

Version 1.0 · Stand: 19. Mai 2026
Herausgeber: Anthony Brandon Lee · Branleeay Strategic Business Group
Anwendungsbereich: Dachmarke Branleeay sowie Branleeay Sourcing, Branleeay Consulting, Branleeay Finance / MoneyCounter, digitale Produkte und Projektleistungen

Vertragspartner

Anbieter und Verantwortlicher

Anthony Brandon Lee · handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Branleeay Strategic Business Group
Kantstraße 67a, 14513 Teltow, Deutschland
E-Mail: kontakt@branleeay.de
Telefon: +49 155 67150424

Für die jeweilige Außenkommunikation handelt Anthony Brandon Lee unter den Geschäftsbezeichnungen Branleeay Sourcing, Branleeay Consulting und Branleeay Finance. Die im konkreten Vertrag verwendete Bereichsbezeichnung präzisiert die Rolle und den Leistungsumfang. Weitere Pflichtangaben finden Sie im Impressum.